Stellungnahme zur 2G+ Regelung für geführte Wanderungen in der freien Natur
Der Landesverband Bayern der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine hat eine Stellungnahme zur 2G+ Regelung für geführte Wanderungen in der freien Natur an die Bayerische Staatskanzlei adressiert:
An die Bayerische Staatskanzlei
2G+ Regelung für geführte Wanderungen in der freien Natur
In dem Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV)[1] Vom 23. November 2021 (BayMBl. Nr. 816) BayRS 2126-1-19-G wird eine lange Liste von Veranstaltungen aufgeführt, die nur mehr mit der sogenannten 2G+ Regelung zu besuchen sind. Zusätzlich zu dem Nachweis der vollständigen Immunisierung wird hier also auch noch ein negativer Corona-Test verlangt.
Diese Regelung ist. u.E. schlicht unsinnig und schädlich. Während bei Führungen in der freien Natur 2G+ verlangt wird können die Teilnehmer der Führung anschließend mit einem einfachen 2G-Nachweis eine Gaststätte besuchen, wo sie im Innenraum ohne Maske beisammen sitzen, essen, trinken, sich unterhalten, lachen. Dies ist für niemanden nachvollziehbar.
Trotzdem wird die Regelung von den Landratsämtern der Verordnung konform angewendet und wurde uns auf Nachfrage bei der Hotline des Ministeriums ihre Gültigkeit bestätigt. Inzwischen wurde die Regelung auf massivem Lobbydruck für die Schilifte wieder gestrichen. Das verstehe wer will, wieso angesichts der Zusammenballung an den Liften oder etwa in geschlossenen Gondeln die Regelung wieder aufgehoben wird, während bei einer sehr überschaubaren Zahl an Teilnehmern (in der Regel bestehen Wandergruppen aus 10 bis 20 Personen) im Freien die Regel weiter gilt.
Am Ende des zweiten Corona-Jahres kann man sich über derart erratische Regelungen und derart widersinnige und chaotische Verordnungen nur wundern. Hier kann man sich nicht mehr mit dem Zeitdruck oder der Neuheit des Ereignisses herausreden. Dies ist schlicht schlecht gemacht – und muss geradezu ein Freudenfest sein für Impfverweigerer, Verschwörungstheoretiker und Querdenker. Denn diese Verordnung lässt sich für die Betroffenen einfach nicht mehr nachvollziehen.
Die Wanderverbände haben sich in zwei Jahren Pandemie unter großen Opfern an alle Auflagen gehalten, selbst als sie als gemeinnützige Vereine gegenüber wirtschaftlichen Anbietern benachteiligt wurden. Sie leisten die Markierungsarbeit mit der das ganze Wegenetz in Bayern und Deutschland überhaupt erst für Wanderer nutzbar wird, sie bilden Wanderführer aus, organisieren den defensivsten Breitensport der in
Zeiten der Lock-Downs und Einschränkungen für die Gesundheit so vieler Menschen unerlässlich ist und sie tun die all dies mit allein in Bayern etwa 100.000 Mitgliedern ehrenamtlich. Diese Verordnung lässt sich unseren Mitgliedern beim besten Willen nicht mehr vermitteln.
Wir fordern Sie auf diesen Fehler schnellstmöglich zu korrigieren. Unser Bundesverband, der Deutsche Wanderverband, hat bereits am 8. Dezember mit einer entsprechenden Stellungnahme reagiert. Wir erwarten Ihre rasche Entscheidung.
Für den Landesverband Bayern der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine
Dr. Gerhard Ermischer
Präsident